AGB

I – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINE UMRA-REISE

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des zwischen Ryad Travel , nachstehend „Ryad Travel“, als Reiseveranstalter und dem Kunden zustande als kommenden Reisevertages. Sie werden von Ihnen durch die Buchung anerkannt und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß Abschnitt 3 BGB- InfoV.

1. Abschluss des Reisevertrages

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des zwischen Ryad Travel , nachstehend „Ryad Travel“, als Mit der Buchung (darunter ist die Anmeldung, Persönlich in unser Reisebüro, über das Online-Formular oder über einen Vermittler zur gewählten Reise zu verstehen) gibt der Kunde gegenüber Ryad Travel ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Sie werden darüber mit einer Reisebestätigung informiert. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) vom Kunden angenommen werden kann. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande. Sie haben für alle Verpflichtungen sämtlicher Mitreisender, für die Sie die Buchung übernehmen, einzustehen wie für eigene, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2. Zahlung des Reisepreises

Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises (mindestens 500€) pro Reisevertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird 45 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 3 genannten Grund abgesagt werden kann.Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Ryad Travel berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Ryad Travel dem Kunden die entsprechenden Annullierungskosten gemäß Ziffer 6 berechnen. Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 45 Tage, ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und des Sicherungsscheines in voller Höhe an Ryad Travel zu bezahlen (Zahlungseingang bei Ryad Travel).

3. Reiseabsage / Rücktritt des Reiseveranstalters

Ist für eine Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, hat Ryad Travel das Recht bei dessen Nichterreichen die Reise nicht durchzuführen. Der bereits vom Kunden bezahlte Reisebetrag ist in diesem Fall wieder an den Kunden zurückzubezahlen. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber uns aufgrund der Nichtdurchführung der Reise sind ausgeschlossen,

4. Leistungsänderungen

Ryad Travel behält sich vor Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages in die Wege zu leiten, die für den Reisenden zumutbar sind oder auf sachlich berechtigten Gründen beruhen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und nach Vertragsschluss erforderlich werden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ryad Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem eigenen Angebotsspektrum anzubieten oder die Teilnahme an einer minderwertigen Reise. Der Kunde hat diese Rechte innerhalb 5 Tagen nach der Mitteilung von Ryad Travel über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise bei Ryad Travel geltend zu machen..

5. Preisänderungen

Im Falle einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder Flughafen- oder Sicherheits- gebühren oder Anderungen der für die betre¬ffende Reise geltenden Wechselkurse ist die Ryad Travel berechtigt, den Reisepreis um den Betrag zu erhöhen, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der eingetreten Kostensteigerung auf alle von dieser betroff¬enen Einzelreisen ergibt. Zu einer solchen Preiserhöhung ist Ryad Travel nur dann berechtigt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als zwei Monate liegen und die Preiserhöhungsmitteilung spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin beim Reisenden eingeht.

6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Annullierungskosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ryad Travel zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Ryad Travel anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht von Ryad Travel zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert und zeitlich wie folgt gestaffelt (Dabei gelten alle Angaben pro Person, soweit nicht anders angegeben; sind mehrere Preise mit Einzelleistungen zusammengefasst, sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren): Ab Buchung bis 46 Tage vor Reiseantritt 5%; 45 bis 29 Tage vor Reiseantritt 30%; 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 70 %; 15 bis 8 Tage vor Reiseantritt 90%; 7 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 100%. Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Ryad Travel maßgeblich.

7. Umbuchungen vor Reiseantritt

Nach Zugang der Reisebestätigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Sofern Ryad Travel auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vornimmt, ist sie berechtigt, zusätzlich zu den dadurch entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100 pro Person oder Buchung zu erheben.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ryad Travel wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter

Stört ein Reisender trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung der Reise oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, so können wir ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag mit ihm kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Ryad Travel erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert und einhält. Wir können zudem vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, und in der Reiseausschreibung deutlich lesbar die Mindestteilnehmerzahl ebenso wie der Zeitpunkt vor Reisantritt bis zu welchem dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben sind . Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich – spätestens aber 28 Tage vor Reiseantritt – über das Vorliegen des Rücktrittsgrundes zu informieren und den Rücktritt zu erklären.

10. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag nach § 615 j BGB kündigen. Sofern der Vertrag gekündigt wird, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treff¬en, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Obliegenheiten des Kunden

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so obliegt Ihnen, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt keine Minderung des Reisepreises ein, es sei denn die Anzeige ist unzumutbar. Es obliegt Ihnen, die Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort oder uns an unserem Sitz zur Kenntnis zu bringen. Sie haben im Weiteren eine Schadensminderungspflicht. Sie haben soweit zumutbar den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder gering zu halten und uns auf das Risiko eines Schadenseintritts aufmerksam zu machen

12. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Ryad Travel ist für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf den Wert der Reisepreis beschränkt, soweit Ihr Schaden von Ryad Travel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist.
Etwaige höherer Ansprüche bezüglich Reisegepäcks nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben unberührt. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch aus Schadenersatz unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch Ryad Travel gegenüber dem Reisenden hierauf beruhen.
Ryad Travel haftet nicht für Störungen oder Mängeln der Fremdleistungen, die am Reiseziel auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet ist. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme.

13. Gewährleistungsansprüche

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ryad Travel am Hauptsitz schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährung.

14. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Ryad Travel ist verpflichtet, den Kunden bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Kurzfristige Änderungen der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist (sog. „Black List“) ist im Internet unter dem Link http://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf einsehbar. Der Pilger trägt die alleinige Verantwortung Check- in Zeiten, Termine Hin- und Rückflüge und alle Angelegenheiten betreffend der Vorgaben der Fluggesellschaften einzuhalten. Bei Auslandsflügen sollten Sie sich mindestens 4 Stunden vor Abflug im Flughafen im Check- in Bereich aufhalten. Das verspätete Erscheinen gilt als Nichterscheinen und begründet keinen Vergütungsanspruch der Kosten. Sie werden darauf hingewiesen, dass Ryad Travel nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Flüge berechtigt und verpflichtet ist. Die Gepäckbeförderungsbedingungen werden von der jeweiligen Fluggesellschaft vorgegeben und variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Nähere Informationen zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldep icht und wichtigen Angaben zur Gepäckbeförderung entnehmen Sie der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem ausführenden Luftfrachtführer am Ziel Flughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadensprotokolls zu erfolgen. Bei Gepäckschaden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Pilger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens jedoch spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Grundsätzlich ist der Reisende selbst verantwortlich, dass die zur Durchführung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Für Hinweise hinsichtlich Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen in Ihrem Reiseziel nehmen wir an, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ryad Travel informiert alle deutschen Reisende über die erforderlichen Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten wie Impfungen und Atteste, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Ausländische Staatsbürger wenden Sie sich in dieser Hinsicht an die für Sie zuständige Botschaft oder das für Sie zuständige Konsulat. Auf Grund der Tatsache, dass Ryad Travel hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt Ryad Travel keinerlei Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Richtig-, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von Ryad Travel ist insoweit ausgeschlossen.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im gesamten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt im Übrigen unberührt.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Reiseveranstalters. im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

II – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINE HADSCH-REISE

I. Geltungsbereich

Ryad   Travel   GmbH,   im    nachfolgenden   Reisevermittler genannt, legt die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für allen an einer gebuchten Hadsch- Reise teilnehmenden Personen, im nachfolgenden Kunden genannt, zu Grunde. Der Reisevermittler tritt im Rahmen seiner Dienstleistung ausschließlich als Vermittler von Pauschal-Hadsch-Reise auf. Im Falle einer Buchung, kommen die Leistung betreffenden Verträge   ausschließlich  zwischen   dem   Kunden   und   der Fam.   Selale   Verlag    &  Travel im Nachfolgeden Leistungserbringer/Reiseveranstalter genannt  zustande.  Die nachfolgenden  allgemeinen  Geschäftsbedingungen    gelten daher ausschließlich für die  Vermittlungstätigkeit. Sie haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu dem die vermittelte Reise erfolgt. Auf  die  entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungserbringer wird verwiesen. Für  die  vom  Kunden gewählte Leistung  können gesonderte Regelungen und Einschränkungen gelten.

II. Reisevermittlungsvertrag

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde den  Reisevermittler, eine  Pauschal-Hadsch-Reise,  die  von einem Veranstalter oder dritten Anbieter erbracht wird, zu vermitteln. Die vertraglichen Verpflichtungen des Reisevermittlers beschränken sich auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen oder Leistungen. Die Durchführung der Reise oder Erbringung der Leistungen selbst zählt nicht zu den Diensten des Reisevermittlers.

III. Haftungsbeschränkung

Der Reisevermittler unternimmt angemessene Anstrengungen, um  die  Informationen, die  auf  seine Webseite veröffentlicht werden, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Reisevermittler garantiert nicht, dass diese Informationen fehlerfrei sind. Die auf seine    Webseite veröffentlichten Informationen und Serviceleistungen sind regelmäßigen Veränderungen unterworfen. Der  Reisevermittler behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Verbesserungen und/oder Veränderungen auf seine Webseite vorzunehmen. Die auf der Webseite des Reisevermittlers enthaltenen Informationen und Serviceleistungen stellen keinerlei Zusicherung oder Garantie dar. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht   nicht   durch   ausdrückliche   Vereinbarung   mit   dem Kunden unternommen hat, so haftet der Reisevermittler nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit dem zu vermittelndem Reiseunternehmen. Ohne  ausdrückliche Vereinbarung  oder  schriftliche Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der zu vermittelnden Leistung selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem  Kunden  eventuell  im  Zusammenhang  mit  der vermittelnden Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gemäß § 651 a Abs. 2 BGB den Anschein begründet hat die vorgesehene Reiseleistung in eigener Verantwortung zu erbringen. Die Haftung des Reisevermittlers aus schuldhafter Verletzung aus Vermittlungspflichten bleibt von der vorstehenden Bestimmung unberührt. Soweit eine etwaige Pflichtverletzung nicht die vertragliche Hauptpflicht des Reisevermittlers betrifft, ist die Haftung auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

IV. Zustandekommen des Vermittlungsauftrages

Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Kaufvorgangs beauftragt der Kunde den Reisevermittler eine Pauschal-Hadsch-Reise oder eine sonstige Dienstleistung, die von einem dritten Leistungsträger erbracht werden wird, zu vermitteln.

V. Buchungsbestätigung

Der Kunde hat die ihm zugehende Buchungsbestätigung unmittelbar  auf   seine  Richtigkeit  hin  zu   überprüfen  und gegebenenfalls auf Unrichtigkeiten und Abweichungen unverzüglich hinzuweisen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann der Reisevermittler seine ihn betreffende Haftung beschränken oder sogar ausschließen. Der Kunde erhält die Reiseunterlagen per E-Mail oder   per Post (bei Pauschalreisen ggf. auch am Flughafen). Dies wird dem Kunden jedoch gesondert mitgeteilt.

VI. Umbuchungen, Kündigung und Stornierung

Die Umbuchung oder Kündigung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur gemäß der Bedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungserbringer möglich. Durch die Kündigung oder Umbuchung der Reise können zusätzliche Kosten entstehen. Für die Berechnung der Stornierungskosten ist in der Regel die Leistungsart und die Zeitdauer zwischen Stornierung und der bestellten Flugreise / Produkt  maßgeblich.  Der  Reisevermittler  wird  dem Buchenden nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für deren Richtigkeit noch Vollständigkeit. Zusätzlich zu den Stornogebühren der Leistungsträger erhebt der Reisevermittler ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 100,00 € pro Flugschein bei Flugbuchungen bzw. pro Vorgang bei anderen Reiseleistung (z. B. Hotel- oder Mietwagenbuchungen). Dies gilt auch für den Fall, bei dem die Fluggesellschaft keine Stornokosten erhebt. Der Reisevermittler rät den Kunden dringend    zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

VII. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen

Bei Hinweisen     zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen des Reiseziels des Kunden wird angenommen, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist, ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die  für  Sie  zuständige Botschaften oder Konsulate.

Da wir hinsichtlich dieser Information auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen sind und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, geben wir keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser  Information ab.  Eine  Haftung  ist,  soweit  gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

VIII. Gewährleistung Ihrerseits, Haftung

Jede spekulierte, falsche oder in betrügerischer Absicht erfolgte Reservierung, oder jede Reservierung, die  in der Erwartung einer gesteigerten Nachfrage erfolgt, ist ohne Einschränkung  untersagt.  Die  Möglichkeiten  zur  Buchung von Reisen auf unsere Webseite dürfen nur genutzt werden, um rechtsmäßige Buchungen für den Kunden oder für eine andere   Person   vorzunehmen,   in   deren   Namen   Sie rechtmäßig und mit Vollmacht handeln dürfen.

IX. Nutzung der Webseite

Der Gebrauch dieser Webseite wird durch den Kunden unter den Bedingungen der Einwilligung in die nachfolgenden Vorschriften gewährt. Wenn der Kunde mit diesen Vorschriften nicht einverstanden ist, dann ist er nicht berechtigt, diese Webseite zu benutzen. Diese Webseite ist zur persönlichen nicht kommerziellen Nutzung  des  Kunden  bestimmt.  Der  Kunde  darf Informationen,  Software,  Produkte  oder  Serviceleistungen, die auf dieser Webseite erlangbar sind, nicht verändern, kopieren, vertreiben, übertragen, ausstellen, vorführen, vervielfältigen, veröffentlichen, zensieren, davon keine abgeleiteten Werke erstellen, nicht abtreten, oder verkaufen. Der Kunde darf diese Webseite und diesen Service nicht der Gestalt verwenden, dass dadurch gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland und gegen diese Nutzungsbestimmungen verstoßen wird.

X. Höhere Gewalt 

Höhere   Gewalt,   die   den   Reiseveranstalter   ganz   oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung hindert, entbindet ihn bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung.

XI. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der   Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  im   gesamten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt im Übrigen unberührt.

XII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Reisevermittler. Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt Ryad Travel keinerlei Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Richtig-, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von Ryad Travel ist insoweit ausgeschlossen.

XIII. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der   Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  im   gesamten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt im Übrigen unberührt.

XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Reisevermittler. im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

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